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Die Kanzlei der Rechtsanwälte Dobbelstein & Schwörer wurde im Jahre 1997 durch Herrn Karl-Heinz Dobbelstein, der bereits seit 1991 als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen ist...
Für ein Scheidungsverfahren fallen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten an.
Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens richtet sich nach dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, beträgt jedoch mindestens 2.000,00 €.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Gegenstandswert, der für das Scheidungsverfahren gilt, je auszugleichendes Rentenrecht um 10 %.
Die für Sie aller Vorraussicht nach entstehenden Gesamtkosten entnehmen Sie bitte der "Gebührentabelle", die für Sie zum Download bereit steht.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder die Kosten seines Rechtsanwaltes selbst zu tragen hat.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur eine Partei einen Anwalt beauftragt, so dass auch nur Kosten für diesen anfallen.
Die Gerichtskosten ändern sich hierdurch nicht.
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