Sie und Ihr Ehepartner leben nun seit annähernd einem Jahr voneinander getrennt und Sie wollen geschieden werden?
Die Beauftragung einer renomierten Familienrechtskanzlei ist das A und O einer erfolgreichen Scheidung.
Bei uns finden Sie Ihren Scheidungsanwalt, der Ihre Familiensache nicht nur in den Bezirken Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf vertritt, sondern bundesweit Scheidungsrecht praktiziert.
Wir sind Ihr
Wir bieten Ihnen:
Wenn Sie unser Angebot überzeugt hat, können Sie jetzt schnell und einfach mit Ihrer Scheidung beginnen, indem Sie das nachfolgende Formular ausfüllen. Die Daten werden verschlüsselt an unsere Kanzlei gesandt, so dass wir für Sie mit der Fertigung Ihres Scheidungsantrages beginnen können.
Die Kanzlei der Rechtsanwälte Dobbelstein & Schwörer wurde im Jahre 1997 durch Herrn Karl-Heinz Dobbelstein, der bereits seit 1991 als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen ist...
Hier erhalten Sie einen Überblick über den voraussichtlichen Ablauf Ihres einvernehmlichen Ehescheidungsverfahrens. Einvernehmlich heißt, dass im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens keine weiteren Streitpunkte auftauchen, wie zum Beispiel Nachscheidungsunterhalt, Zugewinn oder die Regelung der elterlichen Sorge. Entweder sind diese Folgesachen bereits zuvor geregelt worden oder aber es besteht kein Regelungsbedarf.
Für ein Scheidungsverfahren fallen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten an.
Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens richtet sich nach dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, beträgt jedoch mindestens 2.000,00 €.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Gegenstandswert, der für das Scheidungsverfahren gilt, je auszugleichendes Rentenrecht um 10 %.
Die für Sie aller Vorraussicht nach entstehenden Gesamtkosten entnehmen Sie bitte der "Gebührentabelle", die für Sie zum Download bereit steht.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder die Kosten seines Rechtsanwaltes selbst zu tragen hat.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur eine Partei einen Anwalt beauftragt, so dass auch nur Kosten für diesen anfallen.
Die Gerichtskosten ändern sich hierdurch nicht.
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