Scheidung online unter Ehescheidung-fix

ist Scheidung ohne Zeitverlust

Wir bieten Ihnen die sichere, effektive, kostengünstige und unkomplizierte Durchführung Ihrer einvernehmlichen Scheidung

Sie und Ihr Ehepartner leben nun seit annähernd einem Jahr voneinander getrennt und Sie wollen geschieden werden?

Die Beauftragung einer renomierten Familienrechtskanzlei ist das A und O einer erfolgreichen Scheidung.

Bei uns finden Sie Ihren Scheidungsanwalt, der Ihre Familiensache nicht nur in den Bezirken Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf vertritt, sondern bundesweit Scheidungsrecht praktiziert.

Wir sind Ihr

www.premiumanwalt-familienrecht.de

Wir bieten Ihnen:

  • Ihren fertigen Scheidungsantrag als PDF-Entwurf innerhalb von zwei Werktagen als E-Mail auf Ihrem Rechner, sobald wir über alle notwendigen Angaben von Ihnen verfügen
  • aufgrund Onlineabwicklung sind Terminvereinbarungen und Wartezeiten überflüssig
  • Kompetenz durch besondere Kenntnisse des Familienrechts
  • kostengünstig durch nur einen Anwalt und einen Gerichtstermin, überall in Deutschland
  • Sie zahlen nur die gesetzlichen Mindestgebühren - kein Sonderhonorar
  • wünschen Sie, dass wir für Sie einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stellen, teilen wir vorab mit, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen
  • Schutz Ihrer Daten nach neuestem Standard

Wenn Sie unser Angebot überzeugt hat, können Sie jetzt schnell und einfach mit Ihrer Scheidung beginnen, indem Sie das nachfolgende Formular ausfüllen. Die Daten werden verschlüsselt an unsere Kanzlei gesandt, so dass wir für Sie mit der Fertigung Ihres Scheidungsantrages beginnen können.

 

Hilfe
Bitte alle Vor- und Nachnamen angeben.

1 Ihr Name und Ihre Adresse

Weitere Information anzeigen:

Einer der Eheleute muss "Antragsteller" sein. Das sind Sie. Sie werden unser Mandant und wir vertreten Sie als Antragsteller/als Antragstellerin vor dem zuständigen Familiengericht.
Ihr Ehegatte ist im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nicht anwaltlich vertreten und bedarf einer anwaltlichen Vertretung auch nicht. Ihr Ehegatte muss im Rahmen des Gerichtstermins der Scheidung nur zustimmen.

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob Sie dort gemeldet sind oder nicht.

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Bitte alle Vor- und Nachnamen angeben.

2 Name und Adresse Ihres Ehegatten

Weitere Information anzeigen:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob Ihr Ehegatte dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur bei Gericht eingereicht werden, wenn die Adresse vollständig bekannt ist.

Sollte Ihnen die neue Anschrift Ihres Ehegatten trotz aller Ermittlungsbemühungen nicht bekannt sein, muss der Ehescheidungsantrag bei Gericht verbunden mit einem Antrag auf öffentliche Zustellung eingereicht werden.

3 Letzte gemeinsame Wohnung der Eheleute

Weitere Information anzeigen:

Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eheleute ist ein wesentliches Kriterium, welches die örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Familiengerichts bestimmt.

4 Angaben zur Eheschließung


5 Angaben zur Trennung

Weitere Information anzeigen:

Voraussetzung für eine Ehescheidung ist, dass die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben.

Getrennt leben kann man auch innerhalb der Ehewohnung, was aber voraussetzt, dass keinerlei wechselseitige Versorgungsleistungen mehr erbracht werden, d.h. kein Kochen, Waschen Bügeln, Einkaufen für den anderen Ehepartner stattfindet. Jeder wirtschaftet für sich selbst.

Die Ehegatten können über kurze Zeit wieder zusammenleben, um sich zu versöhnen. Die Jahresfirst wird dadurch nicht unterbrochen. Unschädlich sind Versöhnungsversuche über einen Zeitraum von etwa einem bis zwei Monate.

Das Trennungsjahr muss erst beim gerichtlichen Scheidungstermin abgelaufen sein. Wir reichen den Scheidungsantrag daher schon nach einer Trennungszeit von nur 10 Monaten bei dem zuständigen Amtsgericht ein.
Auszug aus der gemeinsamen Wohnung durch:




6 Wird Ihr Ehegatte der Scheidung zustimmen?




7 Gibt es gemeinsame Kinder?

Kind 1:

Das Kind lebt bei:



Kind 2:

Das Kind lebt bei:



Kind 3:

Das Kind lebt bei:



Kind 4:

Das Kind lebt bei:



Kind 5:

Das Kind lebt bei:




8 Sind Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt getroffen?





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Das Formular "Fragebogen zum Versorgungsausgleich", wie es von den Amtsgerichten verwendet wird, finden sie unter "Downloads" in der rechten Spalte dieser Seite zum Herunterladen

9 Angaben zum Versorgungsausgleich

Weitere Information anzeigen:

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird in der Regel der sogenannte Versorgungsausgleich - Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften - durchgeführt, es sei denn die Eheleute haben den Versorgungsausgleich notarvertraglich ausgeschlossen oder aber die Ehedauer beträgt weniger als drei Jahre und keiner der Eheleute beantragt die Durchführung des Versorgungsausgleichs.

Die vor der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden nicht ausgeglichen.

Ausgeglichen werden Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Anwartschaften in den berufständigen Versorgungen der Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen ("Riester"-Rente, "Rürup"-Rente) und Lebensversicherungen, die am Ende ihrer Laufzeit zwingend eine Rentenzahlung vorsehen.
  1. Wir sind weniger als 3 Jahre verheiratet und der Versorgungsausgleich soll beantragt werden.


  2. Wir sind länger als 3 Jahre verheiratet, haben aber den Versorgungsausgleich durch Notarvertrag ausgeschlossen oder vereinbart



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Bitte geben Sie auch jahresanteilig das 13. Gehalt, sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld an.

10 Wie hoch ist das monatl. Nettoeinkommen beider Eheleute?

Weitere Information anzeigen:

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens richtet sich nach dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, beträgt jedoch mindestens 2.000,00 €.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Gegenstandswert, der für das Scheidungsverfahren gilt, je auszugleichendes Rentenrecht um 10 %.

Bei einer Scheidung über diese Homepage zahlen Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren, mehr nicht.

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Das Formular "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und Hinweisblatt", wie es von den Amtsgerichten verwendet wird, finden sie unter "Downloads" in der rechten Spalte dieser Seite zum Herunterladen.

11 Verfahrenskostenhilfe

Weitere Information anzeigen:

Wird durch das Amtsgericht auf Antrag Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ist die antragstellende Partei von der Zahlung der Gerichtskosten und der Kosten für den eigenen Anwalt befreit.
Dann ist die Scheidung billiger oder sogar umsonst. Soweit der Antragsteller dazu in der Lage ist, muss er sich aber an den Kosten beteiligen. Das Gericht ordnet dann an, ob und in welcher Höhe monatliche Raten an die Gerichtskasse zu zahlen sind.
Die Raten bewegen sich dabei einkommensab-hängig zwischen 30 und 300 Euro und sind auf maximal 48 Monate begrenzt.

Wünschen Sie, dass wir einen Antag auf Bewilligung des Verfahrenskostenhilfe für Sie stellen, prüfen wir vorab die wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten. Bejahen wir diese, stellen wir den Antrag bei Gericht für Sie.
  1. Bitte beantragen Sie für mich Verfahrenkostenbeihilfe:


  2. Ich möchte den Scheidungsantrag von der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht abhängig machen.

    Mir ist bekannt, dass in dem Fall, in welchem mir das Gericht Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt, der Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch für das eingeleitete Verfahren hat und ich auch ohne Rechtsanwalt einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen kann.



  3. Ich möchte den Verfahrenskostenhilfeantrag zusammen mit dem Scheidungsantrag stellen lassen. Mir ist bekannt, dass ich im Falle der Versagung der Verfahrenskostenhilfe die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst tragen muss.




12 Wie können wir Sie erreichen?


13 Gibt es weitere Angaben oder haben Sie Fragen?


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Über uns

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Dobbelstein & Schwörer wurde im Jahre 1997 durch Herrn Karl-Heinz Dobbelstein, der bereits seit 1991 als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen ist...


Schnellkontakt

Telefon: 0241 22136-8
Telefax: 0241 20777


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Übersicht über den Ablauf Ihres Ehescheidungsver-
fahrens

Hier erhalten Sie einen Überblick über den voraussichtlichen Ablauf Ihres einvernehmlichen Ehescheidungsverfahrens. Einvernehmlich heißt, dass im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens keine weiteren Streitpunkte auftauchen, wie zum Beispiel Nachscheidungsunterhalt, Zugewinn oder die Regelung der elterlichen Sorge. Entweder sind diese Folgesachen bereits zuvor geregelt worden oder aber es besteht kein Regelungsbedarf.

Ihre Ehescheidung - Schritt für Schritt
jetzt downloaden [PDF, 277.6 kB]

Kosten und Gebühren

Für ein Scheidungsverfahren fallen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten an.

Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens richtet sich nach dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, beträgt jedoch mindestens 2.000,00 €.

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Gegenstandswert, der für das Scheidungsverfahren gilt, je auszugleichendes Rentenrecht um 10 %.

Die für Sie aller Vorraussicht nach entstehenden Gesamtkosten entnehmen Sie bitte der "Gebührentabelle", die für Sie zum Download bereit steht.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder die Kosten seines Rechtsanwaltes selbst zu tragen hat.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur eine Partei einen Anwalt beauftragt, so dass auch nur Kosten für diesen anfallen.

Die Gerichtskosten ändern sich hierdurch nicht.


Downloads

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nebst Hinweisblatt
jetzt downloaden [PDF, 330.5 kB]
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
jetzt downloaden [PDF, 760.0 kB]
Vollmachtsformular
jetzt downloaden [PDF, 67.9 kB]

Ehe-Scheidung online - Wir begleiten Sie sicher und schnell durch Ihre Scheidung.

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