Über uns

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Dobbelstein & Schwörer wurde im Jahre 1997 durch Herrn Karl-Heinz Dobbelstein, der bereits seit 1991 als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen ist, zunächst als Einzelkanzlei gegründet.

Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte ist seit ihrer Gründung das Zivilrecht. Wir vertreten Rechtssuchende vornehmlich im Bereich des Familienrechts, des Verkehrsunfallrechts, des Erbrechts, im Arbeitsrecht und in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Wir verteidigen Sie aber auch in Bußgeld- und in Verkehrsstrafsachen.

Sie werden durch uns regional und überregional im Bereich der Bundesrepublik Deutschland vor allen Amts–, Land– und Oberlandesgerichten, vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vertreten.

Neben profunden Kenntnissen sind praktisches Know-how und Verhandlungsgeschick von großer Bedeutung. Als Spezialisten finden wir für jeden Mandanten individuelle und wirtschaftlich optimale Lösungen in der besten rechtlichen Gestaltung. Kurz: wir verfügen über umfangreiche, mehr als eine jahrzehntelange Erfahrung, die wir für unsere Mandanten gewinnbringend in der Beratung und im Gerichtssaal einsetzen.

Bereits früh kristallierte sich der familienrechtliche Schwerpunkt der Kanzlei heraus, weshalb Herrn Dobbelstein im Jahre 1999 das Führen der Zusatzbezeichnung des "Fachanwalt für Familienrecht" gestattet wurde.
Seit 2006 ist Herr Dobbelstein neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Referent für einen bundesweit agierenden Seminarveranstalter tätig und hält vor Anwälten und Notare regelmäßig Vorträge zum Unterhaltsrecht.
Das von Herrn Rechtsanwalt Dobbelstein verfasste Buch "Einführung in das materielle Unterhaltsrecht", welches inzwischen in sechster Auflage vorliegt, können Sie über die Hauptseite der Kanzlei bestellen.

Herr Rechtsanwalt Schwörer war bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2008 viele Jahre als Richter, zuletzt als Familienrichter im Landgerichtsbezitrk Aachen tätig, und gehört der Kanzlei seit Beginn des Jahres 2010 an. Während seiner Dienstzeit als Richter entwickelte Herr Rechtsanwalt Schwörer ein Berechnungsprogramm zur Durchführung des Versorgungsausgleichs.



Schnellkontakt

Telefon: 0241 22136-8
Telefax: 0241 20777


Downloads

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nebst Hinweisblatt
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Fragebogen zum Versorgungsausgleich
jetzt downloaden [PDF, 760.0 kB]
Vollmachtsformular
jetzt downloaden [PDF, 67.9 kB]

Kosten und Gebühren

Für ein Scheidungsverfahren fallen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten an.

Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens richtet sich nach dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, beträgt jedoch mindestens 2.000,00 €.

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Gegenstandswert, der für das Scheidungsverfahren gilt, je auszugleichendes Rentenrecht um 10 %.

Die für Sie aller Vorraussicht nach entstehenden Gesamtkosten entnehmen Sie bitte der "Gebührentabelle", die für Sie zum Download bereit steht.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder die Kosten seines Rechtsanwaltes selbst zu tragen hat.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur eine Partei einen Anwalt beauftragt, so dass auch nur Kosten für diesen anfallen.

Die Gerichtskosten ändern sich hierdurch nicht.

Ehe-Scheidung online - Wir begleiten Sie sicher und schnell durch Ihre Scheidung.

Dobbelstein & Schwörer Rechtsanwälte

 

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